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Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse

Was ist der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse?

Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine neuere Fortbildungsprüfung, die von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die ersten Prüfungen starteten im März 2022.

Warum gibt es den FAIT?

In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistentinnen und Fachassistenten über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber bzw. der Kanzleiinhaberin zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter die Steuerberaterinnen und Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informations­austausch sicherstellen können. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen hohen Mehrwert.

Was beinhaltet der FAIT?

In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) angewendet oder Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen) beurteilt und entwickelt werden. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Der Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen kommen daher ein besonderer Stellenwert zu.

Im Gegensatz dazu soll der*die Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse – allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen – in keiner Weise dazu befähigt oder gar ermächtigt werden, bei den Mandant*innen Hard- und Software selber einzurichten oder zu programmieren. Vielmehr sollen eher organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister der Mandant*innen und der Kanzlei koordiniert werden.

Für welche Aufgaben qualifiziert der FAIT?

  • Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und im Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,
  • Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie unterstützen,
  • Kanzleimitarbeiter*innen bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,
  • medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandant*innen und Dritten organisieren,
  • Mandant*innen bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,
  • Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.

Für wen ist der FAIT interessant?

Der FAIT richtet sich an Steuerfachangestellte, die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind ebenfalls von Vorteil. Auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können die Prüfung ablegen.

Der FAIT ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG), Rechnungswesen und Controlling (FARC) bzw. Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar.

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FAIT teilzunehmen?

Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen schematisch den anderen Fortbildungen und unterscheiden sich nur in Detailfragen.

Zur FAIT-Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • bei erfolgreich abgelegter Steuerfachangestellten-Prüfung: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossenem 3-jährigen Hochschulstudium: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossener gleichwertiger Berufsausbildung: 2 Jahre praktische Tätigkeit,
  • ohne entsprechende Berufsausbildung: 3 Jahre praktische Tätigkeit
    oder
  • Zulassung in besonderen Ausnahmefällen.

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.

Was sind die Prüfungsinhalte?

In der schriftlichen und der mündlichen Prüfung werden die fünf Prüfungsgebiete

  • Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse,
  • Automatisierung,
  • digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
  • digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis sowie
  • Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten

in unterschiedlicher Weise abgefragt. Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten und die mündliche 45 Minuten.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung zum FAIT gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Hierbei wird das Erlernte zur abgaben- und verfahrensrechtlichen Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse, zur Automatisierung, zu digitalen Arbeitsabläufen in der Kanzlei sowie im Mandatsverhältnis und der Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten abgefragt.

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Wir möchten unser Team gern erweitern und freuen uns über alle Bewerbungen.

Deine Ansprechpartnerin


Nina Andersen
Diplom-Kauffrau (FH)

„Mehr als du denkst“: Fortbildungsmöglichkeiten und Wege bis hin zum*zur Steuerberater*in